Wartungsintervalle der Solaranlage nicht zu lang werden lassen

Dass Photovoltaikanlagen wartungsfrei sind, hat sich längst als Mär herausgestellt. Nicht nur die großen Freiflächenanlagen bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Fachmann, sondern auch die kleine Dachanlage.

Die regelmäßige Kontrolle und die Garantie eines sicheren Betriebs ist sogar Vorschrift. Denn jede elektrische Anlage und so auch der Solargenerator auf dem Dach ist eine elektrische Anlage. Diese müssen gemäß der DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen und der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelmäßig überprüft werden.

Vielfach wird auf der Basis dieser beiden Vorschriften empfohlen, die Anlage jährlich zu überprüfen. Doch konkrete Intervalle sind nicht festgelegt. In der DIN VDE 0105-100 sind die gleichen Prüffristen wie in der DGUV 3 vorgeschrieben. Laut Paragraf 5 der DGUV 3 wiederum sollen die Fristen so zu bemessen sein, „dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“ Ob hierbei wirklich eine Prüffrist von einem Jahr erforderlich wird, muss der Betreiber in einer Gefährdungsbeurteilung festlegen. Doch sollte er dies nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Anlagenbetreiber ist für Sicherheit verantwortlich

Konkreter sind die Inspektionsintervalle allerdings in der VDE 0126-23-1 Photovoltaik (PV) Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung festgeschrieben. Diese legt fest, dass die Solarstromanlage mindestens alle vier Jahre komplett elektrisch überprüft werden muss – unabhängig von den turnusmäßigen Inspektionen und Instandhaltungen. Dabei muss der Anlagenbetreiber alle Messungen durchführen lassen, die auch bei der eigentlichen Inbetriebnahme anfallen. Diese sind in der DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“ festgehalten.

Für die regelmäßige Überprüfung der Anlage ist der Betreiber verantwortlich. Er haftet auch, wenn ein Schaden durch die Anlage verursacht wird. Dieser Haftung kann er sich nicht oder nur durch die Übertragung der Anlagenverantwortlichkeit an einen Dienstleister entziehen.

Quelle: 
https://www.photovoltaik.eu/gentner.dll/PL_30021_801423
Jeder Solargenerator ist eine elektrische Anlage.
Für diese ist eine regelmäßige Überprüfung für den sicheren Betrieb vorgeschrieben.
© Velka Botička

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